Über 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen für 2023 wurden in Hessen bearbeitet – in einer Rekordzeit von durchschnittlich rund 44 Tagen. Die Erstattung betrug im Schnitt 959 Euro.
Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„2024 haben Hessens Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr in durchschnittlich nur rund 44 Tagen bearbeitet – ein neuer Bestwert! Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bearbeitungszeit damit um eine ganze Woche gesunken. Das ist umso bemerkenswerter, da durch die geänderten Abgabefristen in Folge der Corona-Pandemie noch immer eine Bugwelle existierte, in der deutlich mehr Erklärungen als sonst gleichzeitig abgegeben wurden.“
„Das hervorragende Ergebnis bei der Bearbeitungszeit der Steuererklärungen ist ein Verdienst aller Kolleginnen und Kollegen in der Steuerverwaltung. Sie haben trotz Mehrbelastungen – etwa durch die Umsetzung der Grundsteuerreform – einmal mehr gezeigt, wie leistungsfähig die Hessische Steuerverwaltung ist. Dafür ein herzliches Dankeschön!“
„In der Freude über den neuen Rekord bei den Bearbeitungszeiten sollte aber eine Tatsache nicht untergehen: Geschwindigkeit ist nicht alles und auch nicht das Wichtigste bei der Bearbeitung von Steuererklärungen. Nach wie vor stehen Sorgfalt und Qualität an erster Stelle – gerade auch vor dem Hintergrund eines leider immer komplexer werdenden Steuersystems.“
„Die sinkenden Bearbeitungszeiten bei den Steuererklärungen sind auch möglich, weil die Digitalisierung der Steuerverwaltung schon weit fortgeschritten ist. So wird inzwischen fast ein Viertel der Steuerklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen automatisiert – und entsprechend schneller – bearbeitet. Das ist Digitalisierung, die dem Menschen dient.“