Der Hessische Minister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck, hat sich in den ersten Wochen seiner Amtszeit einen Überblick über die Herausforderungen der hessischen Justiz verschafft und in diesem Rahmen mehrere Gerichte und Behörden besucht.
Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte bei seinem Besuch am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: „Als letzte Station meiner ersten Runde an Besuchen steht heute ‚mein altes‘ Gericht an. Die hohe Belastung an diesem Gericht, unter anderem infolge der zahlreichen umfangreichen Staatsschutzverfahren und der vielen Dieselverfahren, ist mir nach wie vor sehr präsent. Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, auch das Oberlandesgericht signifikant zu verstärken und das Gericht mit zusätzlichen Stellen so auszustatten, dass weitere Senate eingerichtet werden können.“
Reise durch die hessische Justiz
Der Minister schließt mit dieser Station seine erste Reise durch die hessische Justiz ab. Zuvor hat er bereits die IT-Stelle, die Generalstaatsanwaltschaft, den Verwaltungsgerichtshof, das Finanzgericht, das Landesarbeitsgericht und das Landessozialgericht besucht.
„Die verschiedenen Antrittsbesuche haben gezeigt, dass die hessische Justiz über hoch kompetente und qualifizierte Bedienstete verfügt. Der Rechtsstaat in Hessen funktioniert; unsere Justiz verdient Vertrauen. Ich arbeite daran, die Rahmenbedingungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu verbessern. Dazu gehören ein erheblicher Stellenzuwachs genauso wie eine Beschleunigung der Digitalisierung“, führte Prof. Dr. Roman Poseck weiter aus.
Gesetze mit dem Ziel effektiverer Verfahren
„Auch der Bund hat eine Verantwortung für das Funktionieren des Rechtsstaates. Daher setze ich darauf, dass der Bund das Vorhaben eines weiteren Rechtsstaatspaktes möglichst schnell mit Leben füllt. Die Länder brauchen zeitnah Planungssicherheit in der Frage, auf welche Unterstützung sie in finanzieller Hinsicht für die Digitalisierung und die personelle Ausstattung setzen können. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben den Bundesjustizminister Marco Buschmann schon vor einigen Wochen um einen Dialog zum laut Koalitionsvertrag geplanten Rechtsstaatspakt gebeten. Auch dem Phänomen der Massenverfahren, wie bspw. den Diesel-Verfahren, muss sich der Bund zügig annehmen. Es liegen inzwischen zahlreiche weiterführende Vorschläge aus der Praxis vor, wie diese Verfahren effektiver geführt werden können. Leider sind auch an dieser Stelle keine Aktivitäten des Bundesjustizministers wahrnehmbar. Bedauerlich ist schließlich, dass der Bund die Regelung des § 10 EGStPO, die besondere Unterbrechungsmöglichkeiten von Hauptverhandlungen in Strafprozessen aufgrund von pandemiebedingten Ausfällen vorgesehen hat, nicht verlängert hat. Seit diesem Monat ist ein Platzen von langwierigen Strafverfahren aufgrund von Coronaerkrankungen von Verfahrensbeteiligten damit deutlich wahrscheinlicher geworden. Dabei zeigt der Blick in die gesamte Gesellschaft, dass coronabedingte Ausfälle zurzeit besonders häufig sind. Es ist unverständlich, dass der Bundesjustizminister seinen Schwerpunkt bislang allein auf gesellschaftspolitische Themen gelegt hat. Die konkrete und zeitnahe Unterstützung der Justiz in den Ländern durch Gesetze mit dem Ziel effektiverer Verfahren wäre aus meiner Sicht mindestens genauso wichtig. Nicht jedes Phänomen in der Justizpraxis kann mithilfe von zusätzlichem Personal gelöst werden. Wir brauchen einen Gleichklang von personellen Verbesserungen und effektiveren gesetzlichen Rahmenbedingungen“, mahnte der Justizminister abschließend an.