Auch in diesem Jahr rückt Hessen mit dem Hessischen Verlagspreis einen wichtigen Zweig der Literaturförderung in den Fokus. Bewerben können sich alle unabhängigen Verlage mit Firmensitz in Hessen und einem jährlichen Umsatz unter zwei Millionen Euro. Der Preis wird gemeinsam mit dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. vergeben. Er ist insgesamt mit 20.000 Euro dotiert. Verliehen werden ein Hauptpreis mit einem Preisgeld von 15.000 Euro und ein Sonderpreis mit einem Preisgeld von 5.000 Euro für einzelne Komponenten eines Verlagsprogramms.
„Vor allem in dieser schweren Pandemie-Zeit verdienen die hessischen Verlage unsere Aufmerksamkeit“, so Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Vielen von ihnen blicken mit Sorge in die Zukunft: 2020 brachte Umsatzeinbußen, die meisten Literaturfestivals und Lesereisen wurden abgesagt, zögerlicher Kauf in den Buchläden vor Ort wirkte sich auch auf die Verlage aus. Mit dem Hessischen Verlagspreis möchten wir die vielen in Hessen ansässigen unabhängigen Verlage und ihre kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Die Vielfalt der Verlage in Hessen gilt es zu erhalten und zu bewahren. Mit dem Hessischen Verlagspreis zeichnen wir herausragende Verlagsarbeit, Programmstrategie und Kriterien der Autorenpflege aus.“
Verlagsarbeit und Bedeutung von Büchern und Lesen würdigen
Barbara Jost, Vorsitzende des Landesverbandes Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins, ergänzt: „Der Hessische Verlagspreis rückt auch in Corona-Zeiten die Arbeit der Verlage in den Fokus: 2020 wurden mit Vittorio Klostermann und dem gutleut verlag ein geisteswissenschaftlicher und ein Lyrik-Verlag stellvertretend für eine vielfältige hessische Verlagslandschaft ausgezeichnet. Der Preis würdigt die Verlagsarbeit und hebt damit die Bedeutung von Büchern und Lesen hervor. Verlage ermöglichen mit ihren Publikationen, die Sichtweise anderer zu erleben und sich eine eigene Meinung zu bilden. So entstehen – insbesondere auch in Zeiten des coronabedingten Lockdowns – Empathie und Solidarität.“
Bewerbungsfrist: 31. März 2021
Bis zum 31.März 2021 sind Bewerbungen möglich. Dabei stehen die Verlagsstrategie und das Gesamtprogramm im Mittelpunkt, nicht einzelne Bucherfolge oder bekannte Autoren. Die Ausschreibung richtet sich an alle Verlagssparten wie Belletristik, Lyrik und Sachbuch, Fachbuch und Wissenschaft sowie Kunst- und Regionalbuch.
Die Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erteilt der Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.